Marktgemeinde Grabern
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01.01.2011
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Damit wird die Verordnung vom 21. April 1994 außer Kraft gesetzt.
Beschluss des Gemeinderates vom 1. Jänner 2010
Der Bürgermeister
Ing. Herbert Leeb, eh