Marktgemeinde Grabern
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08.10.2007
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen in der Marktgemeinde Grabern, Katastralgemeinde Schöngrabern
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung wird verfügt:
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit dem Anbringen der verordneten Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister:
Ing. Herbert Leeb, eh.