Gebrauchsabgabe

01.05.2017

Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017, LGBl. 83/2016 wie folgt:

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017) mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.


Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest:

Tarif 2.: Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.a., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat: € 10,00


Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2017 in Kraft. Damit wird die Verordnung vom 30. März 2011 außer Kraft gesetzt.


Beschluss des Gemeinderates vom 29. März 2017


Der Bürgermeister

Ing. Herbert Leeb, eh