Gebrauchsabgabe

01.01.2025

Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017, LGBl. 49/2024 wie folgt:

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017) mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.


Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest:

Tarif 2.: Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.a., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat: € 11,12


Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Damit wird die Verordnung vom 29. März 2017 außer Kraft gesetzt.


Beschluss des Gemeinderates vom 27. November 2024


Der Bürgermeister

Ing. Herbert Leeb, eh