Marktgemeinde Grabern
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28.09.2022
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern hat in seiner Sitzung am 28. September 2022 folgende
beschlossen:
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräbern bzw. auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen beträgt für
Für Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) wie folgt festgesetzt:
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt für
Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das 2,5-fache der Beerdigungsgebühr.
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle bzw. Leichenkammer beträgt für jeden angefangenen Tag 40,00 Euro.
Die § 1, § 4, § 5 und § 6 dieser Friedhofsgebührenordnung treten mit 1. November 2022 in Kraft.
Die § 2 und § 3 dieser Friedhofsgebührenordnung treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Damit wird die Verordnung vom 27. März 2019 außer Kraft gesetzt.
Der Bürgermeister:
Ing. Herbert Leeb, eh