Marktgemeinde Grabern
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09.05.2025
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Grabern hat gemäß § 27 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-21 am 24. April 2025 folgende Verordnung erlassen:
Bei gleichzeitiger Verhinderung des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters erfolgt die Vertretung durch die Mitglieder des Vorstandes in folgender Reihenfolge:
1. GfGR BAUER Rudolf, Ing.
2. GfGR KOMMENDA Walter
Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 mit den auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister:
Hubert Hofstetter, eh