Vertretung des Bürgermeisters

09.05.2025

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Grabern hat gemäß § 27 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-21 am 24. April 2025 folgende Verordnung erlassen:


§ 1 Verhinderung und Vertretung des Bürgermeisters

Bei gleichzeitiger Verhinderung des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters erfolgt die Vertretung durch die Mitglieder des Vorstandes in folgender Reihenfolge:

1. GfGR BAUER Rudolf, Ing.

2. GfGR KOMMENDA Walter


§ 2 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 mit den auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.


Der Bürgermeister:

Hubert Hofstetter, eh