Verordnung: Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

Aushängezeitraum: 28.06.2024 - 31.03.2025

Die aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn über die Ausnahme von  den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher sind im Rechtsinformationssystem des Bundes unter folgendem Link abrufbar:

RIS - BVB_NI_HL_20240628_4 - Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus Niederösterreich (bka.gv.at)


Für den Bezirkshauptmann

Mag. Riemer, BA


Verordnung: Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher (94 KB) - .PDF

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