Marktgemeinde Grabern
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01.01.2025
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern erlässt folgende
Die Einteilung des Friedhofes ergibt sich aus der dieser Verordnung angeschlossenen Plandarstellung, welche einen wesentlichen Bestandteil der Friedhofsordnung bildet.
Übertretungen dieser Friedhofsordnung werden gemäß § 40 NÖ Bestattungsgesetz 2007 von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.
Diese Friedhofsordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofsordnung der Marktgemeinde Grabern außer Kraft.
Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2024
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Ing. Herbert Leeb, eh
Plandarstellungen zur Friedhofsordnung 2025 (1,24 MB) - .PDF